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Fahrradcodierung


Fahrraddiebstahl erschweren - Fahrrad wiederfinden

Bei der Codierung wird in den Fahrradrahmen eine Zahlen- und Buchstabenkombination graviert oder es wird auf dem Rahmen ein stark haftendes Etikett angebracht. Beides enthält in verschlüsselter Form Ort, Straße, Hausnummer und Initialen des Fahrradeigentümers. Die ADFC-Fahrradcodierung basiert auf dem von der Polizei in Bergisch-Gladbach (NRW) bereits im Jahr 1993 entwickelten EIN-Codierverfahren. EIN = Eigentümer- Identifizierungs-Nummer. Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich (1996) auch von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder als geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Fahrraddiebstählen empfohlen. Die herstellerseitig meist eingeschlagene Rahmennummer ist zur Identifizierung ungeeignet. Jeder Hersteller verwendet sein eigenes System. Durch die vielen - vor allem asiatischen - Importe von Fahrradrahmen wird es noch unübersichtlicher: es gibt unzählige Dubletten. Diese Nummern sind häufig an ungünstigen Stellen wie unter dem Tretlager angebracht, wo sie oft kaum zu entziffern sind. Der ADFC-Kreisverband Hof bietet die Fahrradcodierung mittels Etikett an. Die Klebecodierung ist ein sicheres und anerkanntes Verfahren. Die Codiernummer wird im Thermotransferdruck auf der Folie angebracht. Die Beschriftung ist weder abwisch- noch abreibbar.


Eine Plombierfolie, deren Aushärtung nach ungefähr 3 Wochen erreicht ist, schützt den Aufkleber und erschwert erheblich das Ablösen. Die Codierung wird an gut sichtbaren Stellen angebracht. Polizei und Fahrradhändler achten besonders auf diese Stellen, ein Überkleben des Codes durch den Dieb fällt dadurch schnell auf. Oft werden Fahrräder einfach nach dem Diebstahl stehen gelassen. Fundämter oder Polizei können dann anhand der Codierung den Eigentümer jedoch schnell ausfindig machen und informieren.

           Beispiel der Etikettencodierung für ein Fahrrad aus Hof


Nächster Termin für eine Codieraktion:

Der ADFC-Hof codiert wieder Fahrräder etc. (19.06.2022 war der letzte Termin) Neuer Termin: Wann und wo, wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Vorteile der Codierung:

Mit der Codierung personenbezogener Daten sind Fahrräder eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen. Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab; nachweislich steigt deren Hemmschwelle. Ein Weiterverkauf des gestohlenen Rades wird erschwert - ohne Eigentumsnachweis sinkt der Verkaufswert erheblich. Aufgrund des personenbezogenen Codes laufen Diebe Gefahr, identifiziert zu werden. Nach einem Diebstahl kann der Code leicht hergeleitet werden und steht damit dem Eigentümer des Fahrrads für eine Anzeige bei der Polizei zur Verfügung. Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund des personenbezogenen Codes. Polizeikontrollen können schnell und ohne großen Aufwand durchgeführt werden. Auch Fundämter und Vereine des ADFC können anhand der Codierung den Eigentümer ausfindig machen. Eine Registrierung des Codes in einer zentralen Datenbank ist nicht erforderlich. Das Fahrrad selbst fungiert durch den Code als rollende Datenbank. Wegen dem geringeren Diebstahlrisiko gewähren einige Versicherer auf die Diebstahlversicherung einen Prämiennachlass.

Der Code wird gebildet aus der von den Kfz-Kennzeichen bekannten Buchstabenfolge für den Land- bzw. Stadtkreis, dem Wohnort, der Straße und der Hausnummer sowie den Initialen des Namens und dem Jahr der Codierung.


ADFC-Codierstand

Auch eine zusätzliche Möglichkeit sein Fahrrad wieder zu bekommen.

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Was tun bei Umzug oder Verkauf des Rades?

Umzug: Wer als Besitzer eines codierten Rades umzieht, sollte darauf achten, dass sein früherer Wohnsitz nachgewiesen werden kann, z. B. durch eine Meldebescheinigung. So kann bei einer Polizeikontrolle weiterhin das Eigentum an dem betreffenden Rad bewiesen werden. Unter Vorlage des Personalausweises und der Meldebescheinigung besteht die Möglichkeit, einen neuen Code anbringen zu lassen.
 
Verkauf: Wird ein codiertes Fahrrad verkauft, so muss der Käufer auf einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers bestehen, auf der Name und Adresse des Verkäufers sowie Fahrradmarke und -modell enthalten sind. Außerdem sollte er sich den Originalkaufvertrag aushändigen lassen. Ebenfalls empfehlenswert ist die Nachprüfung des Codes auf Übereinstimmung mit den Verkäuferdaten, um den Kauf eines gestohlenen Rades zu vermeiden. Der Käufer kann unter Vorlage des Originalkaufvertrages bzw. des Gebrauchtrad-Kaufvertrages und seines Personalausweises einen neuen Code anbringen lassen.

Wertsachencodierung: Der bei der Codierung eines Fahrrades erstellte Code kann auch für andere Wertgegenstände (z.B. Kunstgegenstände, Sportgeräte, Kameras, Handys usw.) verwendet werden. Damit sind diese Gegenstände bei einem möglichen Verlust dem Eigentümer zuzuordnen. Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) empfiehlt deshalb in seinem Merkblatt „Kennen Sie Ihre Werte?“ ausdrücklich, möglichst viele Wertgegenstände mit der sogenannten EIN-Codierung zu versehen.

Kosten und Bedingungen:

Preis für Nichtmitglieder: 10 €/Rad, Jugendliche zahlen nur 6 €/Rad
Preis für ADFC-Mitglieder: 5 €/Rad

Bitte laden Sie (Seite speichern unter ...) das  pdf-Formular für den Codierauftrag und bei Bedarf für den Eigentumsnachweis von der Homepage herunter. Dann bitte auf dem eigenen Drucker oder im Copy-Shop ausdrucken und mit Ausnahme der Codierzeile komplett ausfüllen. Dann mit der Kaufquittung oder Eigentumserklärung, dem Personalausweis oder Pass und natürlich dem Fahrrad an unseren Stand mitbringen.

Wenn keine Möglichkeit zum Ausdruck des Formulars besteht, kann ein solches auch am Stand ausgehändigt und ausgefüllt werden. In dem Fall müßten wir wegen des zeitlichen Mehraufwands aber einen Aufschlag von 2 € pro Formular vornehmen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Unterstützung!