Was tun bei Umzug oder Verkauf des Rades?
Umzug: Wer als Besitzer eines codierten Rades umzieht, sollte darauf achten, dass sein früherer Wohnsitz nachgewiesen werden kann, z. B. durch eine Meldebescheinigung. So kann bei einer Polizeikontrolle weiterhin das Eigentum an dem betreffenden Rad bewiesen werden. Unter Vorlage des Personalausweises und der Meldebescheinigung besteht die Möglichkeit, einen neuen Code anbringen zu lassen. Verkauf: Wird ein codiertes Fahrrad verkauft, so muss der Käufer auf einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers bestehen, auf der Name und Adresse des Verkäufers sowie Fahrradmarke und -modell enthalten sind. Außerdem sollte er sich den Originalkaufvertrag aushändigen lassen. Ebenfalls empfehlenswert ist die Nachprüfung des Codes auf Übereinstimmung mit den Verkäuferdaten, um den Kauf eines gestohlenen Rades zu vermeiden. Der Käufer kann unter Vorlage des Originalkaufvertrages bzw. des Gebrauchtrad-Kaufvertrages und seines Personalausweises einen neuen Code anbringen lassen.
Wertsachencodierung: Der bei der Codierung eines Fahrrades erstellte Code kann auch für andere Wertgegenstände (z.B. Kunstgegenstände, Sportgeräte, Kameras, Handys usw.) verwendet werden. Damit sind diese Gegenstände bei einem möglichen Verlust dem Eigentümer zuzuordnen. Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) empfiehlt deshalb in seinem Merkblatt „Kennen Sie Ihre Werte?“ ausdrücklich, möglichst viele Wertgegenstände mit der sogenannten EIN-Codierung zu versehen.
Kosten und Bedingungen:
Preis für Nichtmitglieder: 10 €/Rad, Jugendliche zahlen nur 6 €/Rad Preis für ADFC-Mitglieder: 5 €/Rad
Bitte laden Sie (Seite speichern unter ...) das pdf-Formular für den Codierauftrag und bei Bedarf für den Eigentumsnachweis von der Homepage herunter. Dann bitte auf dem eigenen Drucker oder im Copy-Shop ausdrucken und mit Ausnahme der Codierzeile komplett ausfüllen. Dann mit der Kaufquittung oder Eigentumserklärung, dem Personalausweis oder Pass und natürlich dem Fahrrad an unseren Stand mitbringen.
Wenn keine Möglichkeit zum Ausdruck des Formulars besteht, kann ein solches auch am Stand ausgehändigt und ausgefüllt werden. In dem Fall müßten wir wegen des zeitlichen Mehraufwands aber einen Aufschlag von 2 € pro Formular vornehmen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Unterstützung!
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